Rechtsprechung
   RG, 27.10.1938 - 2 D 532/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,432
RG, 27.10.1938 - 2 D 532/38 (https://dejure.org/1938,432)
RG, Entscheidung vom 27.10.1938 - 2 D 532/38 (https://dejure.org/1938,432)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1938 - 2 D 532/38 (https://dejure.org/1938,432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ein "Einschleichen" i. S. des § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB. liegt auch dann vor, wenn sich der Täter durch List oder durch Täuschung von Hausbewohnern offenen Zutritt in ein Gebäude verschafft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

    Das Landgericht hat dabei offenbar die Entscheidung RGSt 73, 9 f vor Augen gehabt.
  • BGH, 22.02.1957 - 1 StR 564/56
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 02.04.1954 - 2 StR 57/54

    Rechtsmittel

    Einschleichen ist das heimliche, unter Verkleidung von Geräusch und wider den Willen der Hausbewohner erfolgende Eintreten, das absichtlich der Wahrnehmung anderer entzogen wird (RGSt 10, 280; 73, 9).
  • BGH, 25.02.1966 - 4 StR 655/65

    Verschaffung eines offenen Zutritts in die Kaserne mittels Täuschung des

    Das Reichsgericht hat das Merkmal des Einschleichens bejaht, wenn sich der Täter durch Täuschung eines anderen Hausbewohners Zutritt zu den Räumlichkeiten des Bestohlenen verschafft hatte (RGSt 73, 9).
  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 395/57
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 17.05.1956 - 1 StR 157/56

    Rechtsmittel

    Wenn Lothar K. den Stall heimlich betreten hat, liegt das Tatbestandsmerkmal des Einschleichens im Sinne des § 243 Nr. 7 StGB vor (z.B. RGSt 55, 170; 73, 9 f), und zwar auch bei dem Beschwerdeführer, dem als Mittäter dieser Tatbeitrag seines Bruders zuzurechnen ist.
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter hat ihn mit Recht wegen Anstiftung zum schweren Diebstahl verurteilt; denn die Tat ist zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude begangen, in das sich die Täter in diebischer Absicht eingeschlichen hatten, indem sie sich dem ahnungslos öffnenden Wärter gegenüber einen harmlosen Anschein gaben, während sie sich listigerweise so aufgestellt hatten, daß sie ihn, überraschend niederschlagen konnten (RGSt 73, 9; HRR 1939, 660; DR 1942, 1646 Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht