Rechtsprechung
RG, 27.10.1938 - 2 D 532/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ein "Einschleichen" i. S. des § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB. liegt auch dann vor, wenn sich der Täter durch List oder durch Täuschung von Hausbewohnern offenen Zutritt in ein Gebäude verschafft.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 9
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung …
Das Landgericht hat dabei offenbar die Entscheidung RGSt 73, 9 f vor Augen gehabt. - BGH, 22.02.1957 - 1 StR 564/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.04.1954 - 2 StR 57/54
Rechtsmittel
Einschleichen ist das heimliche, unter Verkleidung von Geräusch und wider den Willen der Hausbewohner erfolgende Eintreten, das absichtlich der Wahrnehmung anderer entzogen wird (RGSt 10, 280; 73, 9).
- BGH, 25.02.1966 - 4 StR 655/65
Verschaffung eines offenen Zutritts in die Kaserne mittels Täuschung des …
Das Reichsgericht hat das Merkmal des Einschleichens bejaht, wenn sich der Täter durch Täuschung eines anderen Hausbewohners Zutritt zu den Räumlichkeiten des Bestohlenen verschafft hatte (RGSt 73, 9). - BGH, 12.11.1957 - 1 StR 395/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.05.1956 - 1 StR 157/56
Rechtsmittel
Wenn Lothar K. den Stall heimlich betreten hat, liegt das Tatbestandsmerkmal des Einschleichens im Sinne des § 243 Nr. 7 StGB vor (z.B. RGSt 55, 170; 73, 9 f), und zwar auch bei dem Beschwerdeführer, dem als Mittäter dieser Tatbeitrag seines Bruders zuzurechnen ist. - BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52
Rechtsmittel
Der Tatrichter hat ihn mit Recht wegen Anstiftung zum schweren Diebstahl verurteilt; denn die Tat ist zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude begangen, in das sich die Täter in diebischer Absicht eingeschlichen hatten, indem sie sich dem ahnungslos öffnenden Wärter gegenüber einen harmlosen Anschein gaben, während sie sich listigerweise so aufgestellt hatten, daß sie ihn, überraschend niederschlagen konnten (RGSt 73, 9; HRR 1939, 660; DR 1942, 1646 Nr. 5).